Online MitgliedsantragViele reden über Digitalisierung. Die SKG Botnang tut es. Nachdem das Anmeldeverfahren für unsere Kurse nun mit unserem Partner JoinSports digital abgewickelt wird, haben wir nun auch die Mitgliedsanträge und Austrittsanträge online und völlig papierlos ermöglicht, was auch schon fleißig genutzt wird. Dies bringt für die neuen Mitglieder und für die Mitgliedsverwaltung, in Person von unserer Helga Nieper-Lemke, einige Vorteile, denn die handschriftlichen Anträge bedeuteten nicht selten ein großes Rätselraten, welche Buchstaben die Schnörkel der Antragsteller darstellen sollten. Für die neuen Mitglieder ist der Eintritt in den Verein nun auch einfacher geworden. Das Ausdrucken und Unterschreiben der Mitgliedsanträge entfällt. Das gilt auch für Austritte, was für den Verein vielleicht nicht unbedingt ein Vorteil ist, aber so ist es eben. Außerdem erhalten die Mitglieder automatisch eine E-Mail-Bestätigung, sobald ihr Antrag bearbeitet wurde. Für diejenigen, die mit dem Internet noch nicht so vertraut sind, nehmen wir natürlich weiterhin auch Anträge auf Papier entgegen. Ob mit Handy oder PC, der Online-Mitgliedsantrag kann über den Bereich Mitgliederverwaltung der SKG-Homepage oder mit dieser URL direkt aufgerufen werden:

https://apps.skg-botnang.de/member

Euer Kassier und Webmaster,

Andreas Lemke

Beitragsordnung der SKG Botnang

gewählt in der Mitgliederversammlung vom 29.4.2003
geändert in der Mitgliederversammlung vom 18.10.2005
geändert in der Mitgliederversammlung vom 16.10.2007
geändert in der Mitgliederversammlung vom 20.10.2009
geändert in der Mitgliederversammlung vom 18.10.2011
 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an die SKG Botnang. Sie ist Bestandteil der Satzung und Beitrittserklärung.

2. Nach § 7 der Satzung werden zur Deckung der Ausgaben von den Mitgliedern Beiträge erhoben.

3. Die Mitgliedsbeiträge sind nach Beitragsgruppen gestaffelt. Die Grundbeiträge sind:
     3.1 Mitglieder bis 18 Jahre: 66,00 €
     3.2 Mitglieder ab 18 Jahre: 96,00 €
     3.3 Ehepaare/eheähnliche Lebensgemeinschaften: 160,00 €
     3.4 Familien/eheähnliche Lebensgemeinschaften mit allen Kindern bis 18 Jahre:  160,00 €
     3.5 Rentner ab 65 Jahre 66,00 €
     3.6 ein Erwachsener und ein Kind bis 18 Jahre 144,00 €
     3.7 Ehrenmitglieder lt. Satzung § 9 Pkt. 2 beitragsbefreit
     3.8 Sonderbeiträge nach besonderer Berechnung (nur auf Antrag und Nachweis nach Ziffer 4)

4. Beitragsermäßigung/Sonderbeitrag kann von folgenden Personengruppen über die
Mitgliederverwaltung beantragt werden:
     4.1 Rentner, Frührentner
     4.2 Schüler und Auszubildende ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
     4.4 Studenten
     4.5 Schwerbehinderte
     4.6 Bundesfreiwilligen Dienst (BuFDi) und Freiwilliges Soziales Jahr Leistende
     4.7 Arbeitslose
     4.8 Sonstige
Anträge auf Beitragsermäßigung sind in Schriftform und mit einem entsprechenden Nachweis an die Mitgliederverwaltung zu richten. Frist für die Antragsstellung ist jeweils spätestens der 31. Januar eines jeden Jahres oder der Eintritt in den Verein. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. Rückzahlungen wegen Eintritt in eine der Personengruppen während des Geschäftsjahres sind nicht möglich. Stichtag ist jeweils der 1. Januar. Die Zugehörigkeit zu einer der Gruppen unter Ziffer 3 zum Stichtag ist entscheidend für die Beitragserhebung. In Härtefällen kann der Vereinsausschuss auf schriftlichen Antrag, auch von einer Abteilung, Mitgliedsbeiträge ermäßigen, stunden oder erlassen.

5. In den Beiträgen sind spezifische Abteilungsbeiträge nicht enthalten. Die Beiträge sind vollständig an den Hauptverein zu zahlen.

6. Für Kursangebote der einzelnen Abteilungen können Gebühren für einen definierten Zeitraum erhoben werden. Werden solche Angebote auch Nichtmitgliedern unterbreitet, ist auf eine Abstufung der Gebühren zu achten. Die anbietende Abteilung ist für die Versicherung der Teilnehmer verantwortlich. Kursangebote müssen mit den dafür voraussichtlich erwarteten Kosten und den zu erzielenden Einnahmen vor ihrer Veröffentlichung schriftlich dem Vorstand gemeldet werden und bedürfen der Zustimmung des Vereinsausschusses.

7. Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und zum Beginn des Geschäftsjahres fällig. Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld.

8. Ein neu aufgenommenes Mitglied hat für das Aufnahmejahr nur soviel Zwölftel des Jahresbeitrags zu zahlen, wie sich einschließlich des Eintrittsmonats noch Monate bis zum Ende des Geschäftsjahres ergeben.

9. Die SKG Botnang setzt zur Mitglieder- und Beitragsverwaltung EDV ein.
     9.1 Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt durch Lastschrifteinzugsverfahren über EDV. Hierzu wird der Verein durch eine Einzugsermächtigung berechtigt.
     9.2 Das Mitglied verpflichtet sich, für eine ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug wird dem Mitglied eine Rechnung zugestellt, der offene Mitgliedsbeitrag, anfallende Bankgebühren und eine Verwaltungsgebühr von € 5,00 sind dann zu überweisen.
     9.3 Neu eintretende Mitglieder müssen am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen.
     9.4 Mitglieder, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, entrichten Ihre Beiträge bis spätestens Ende Februar jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins Nummer 243750 005 der Volksbank in Stuttgart (BLZ 600 901 00).

10. Rückständige Beiträge werden angemahnt. Dabei wird vom Mitglied eine Mahngebühr in Höhe von € 5,00 für jede Zahlungserinnerung erhoben. Wird der Rückstand nach zwei Mahnschreiben nicht beglichen, behält es sich der Verein vor, den Rechtsweg zu beschreiten. Alle damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

11. Änderungen im Mitgliedschaftsverhältnis müssen schriftlich bei der Mitgliederverwaltung gemeldet werden. Dies gilt insbesondere bei neuer Anschrift und Bankverbindung. Muss die neue Anschrift oder Bankverbindung von der SKG Botnang ermittelt werden, können dem Mitglied die Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine Pflicht auf Nachsendung von Vereinsmitteilungen usw. besteht für die SKG Botnang nicht.

12. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.

13. Die SKG Botnang haftet ihren Mitgliedern für Schäden in ihrem Wirkungsbereich auch bei grober Fahrlässigkeit nur, soweit der Schaden durch die unter Ziffer 12 genannte Sportversicherung gedeckt ist.

14. Die Benutzung der außerhalb der offiziellen Übungsstunden zugänglichen Sportstätten (z.B. Fußballplatz, Beachvolleyball-Feld) und anderer Sport- und Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

15. Der Verein haftet nicht für Sachen, die in den von ihm genutzten Anlagen abhanden kommen oder zurückgelassen oder beschädigt werden. Über zurückgelassene Sachen, die nicht binnen zwei Wochen abgeholt werden, kann die SKG frei verfügen.

16. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich. Sie muss schriftlich an den Vorstand erklärt werden. Sie muss bei Kindern und Jugendlichen vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein. Mündliche Kündigungen der Mitgliedschaft, auch bei Funktionsträgern, sind nicht möglich.
     16.1 Die Kündigung befreit nicht von der Beitragspflicht bis Ende des Geschäftsjahres.
     16.2 Erfolgt die Kündigung nicht vor dem 30.11. schriftlich, ist auch der Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr zu zahlen.

17. Die Mitgliederverwaltung erfolgt über EDV. Die Daten der Mitglieder werden zu diesem Zweck unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verwandt.

18. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 18. Oktober 2011 in Kraft.

Liebe Eltern unserer jugendlichen Mitglieder,

Wenn Sie zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen die FamilienCard verwenden möchten, gehen Sie bitte zu einer der folgenden Stellen und geben Sie dort die Angebotsnummer 20145 der SKG Botnang an:

  • Bürgerbüros in den inneren und äußeren Stadtbezirken,
  • Bürgerinformationsstellen in den Bezirksrathäusern und Bürgerzentren,
  • Sozialamt, Dienststelle Freiwillige Leistungen, Eberhardstr. 33,4. OG.

Der abgebuchte Betrag wird dem Vereinskonto gutgeschrieben. Da das bis zu drei Wochen dauern kann, sollten Sie die Abbuchung für den Jahresbeitrag im Januar vornehmen lassen. Noch offene Beträge werden von uns Ende Februar eingezogen.

  ab 1.1.2021 ab 1.1.2025
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 81 € 96 €
Mitglieder ab 18 Jahre 120 € 144 €
Rentner ab 65 Jahre 81 € 96 €
ein Elternteil mit Kind 180 € 216 €
Ehepaare und Familien (Kinder bis 18 Jahre) 198 € 234 €