Allgemeines

Veranstalter des Botnanger Volkslaufs ist die SKG Botnang.

Für den Volkslauf gelten die internationalen Wettkampfregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF).

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, Teilnehmer aus dem Lauf zu nehmen, wenn das Sanitätspersonal zur Überzeugung gekommen ist, dass eine weitere Teilnahme mit nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken verbunden wäre.

Dienstleister

Zur Erfassung der Teilnehmer, zum Einzug der Teilnahmegebühren, zur Zeitmessung, zur Erstellung und Veröffentlichung von Ergbnislisten, und zur Erstellung von Urkunden und anderen Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Volkslaufes kann die SKG einen Dienstleister beauftragen.

Rücktritt

Bei Nichtantritt eines gemeldeten Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden.

Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken der Teilnahme am Volkslauf. Der Teilnehmer erklärt, dass sein Gesundheitszustand für die Teilnahme geeignet ist.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt, bei behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese ganz abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmern.

Der Veranstalter haftet nicht für in Verwahrung gegebene Gegenstände.

Datenschutz

Mit der Teilnahme am Volkslauf stimme ich der Datenschutzerklärung der SKG Botnang e.V. zu.

Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem mit Transponder. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fehler in der Zeitmessung oder Verarbeitung der erfassten Daten.

Schlussbestimmungen

Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht.

Mit der Teilnahme am Volkslauf erklärt sich der Sportler mit den obigen Bestimmungen einverstanden.

 

Karte der Strecke

Streckenkarte

 

Höhenprofil

Höhenprofil

Erhobene Daten und Zweckbindung

Die SKG Botnang e.V. (SKG) erhebt personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Volkslaufs. Die SKG kann Videoaufzeichnungen Ihrer Teilnahme am Volkslauf anfertigen. Diese Aufzeichnungen werden ausschließlich für die Überprüfung der Wettkampfergebnisse verwendet. Die SKG kann Fotografien der Teilnehmer anfertigen. Diese Fotografien können von der SKG ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt.

Dienstleister

Zur Erfassung der Teilnehmer, zum Einzug der Teilnahmegebühren, zur Zeitmessung, zur Erstellung und Veröffentlichung von Ergbnislisten, und zur Erstellung von Urkunden und anderen Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Volkslaufes kann die SKG einen Dienstleister beauftragen.

Übertragung und Speicherung der Daten

Wir bemühen uns Ihre Daten möglichst gut zu schützen. Ihre Daten können verschlüsselt oder unverschlüsselt über unseren Internet-Provider per E-Mail und über andere Web-Protokolle übertragen und auf Computern der SKG, deren verantwortlicher Mitglieder, unseres Dienstleisters und unseres Internet-Providers gespeichert werden. Der Dienstleister ist berechtigt, die für seine Aufgaben notwendigen Daten zu verarbeiten und zu speichern.

Weitergabe der Daten

Die SKG kann Ihre Daten inklusive Ihrer Wettkampfergebnisse und Ihrer Platzierungen aber ohne Telefonnummern, Anschriften und elektronische Adressen in Schriftform oder in elektronischer Form zeitlich unbegrenzt öffentlich zugänglich machen. Darüber hinaus gibt die SKG Daten nur weiter, soweit sie dazu gesetzlich verpflichtet ist.

Widerrufsrecht

Nach §13 TMG kann der Teilnehmer seine Einwilligung zur Nutzung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Zustimmung

Mit der Teilnahme am Volkslauf erklärt sich der Sportler mit den obigen Bestimmungen einverstanden.