Allgemeines

Veranstalter des Botnanger Volkslaufs ist die SKG Botnang.

Für den Volkslauf gelten die internationalen Wettkampfregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF).

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, Teilnehmer aus dem Lauf zu nehmen, wenn das Sanitätspersonal zur Überzeugung gekommen ist, dass eine weitere Teilnahme mit nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken verbunden wäre.

Dienstleister

Zur Erfassung der Teilnehmer, zum Einzug der Teilnahmegebühren, zur Zeitmessung, zur Erstellung und Veröffentlichung von Ergbnislisten, und zur Erstellung von Urkunden und anderen Aufgaben im Rahmen der Durchführung des Volkslaufes kann die SKG einen Dienstleister beauftragen.

Rücktritt

Bei Nichtantritt eines gemeldeten Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden.

Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken der Teilnahme am Volkslauf. Der Teilnehmer erklärt, dass sein Gesundheitszustand für die Teilnahme geeignet ist.

Der Veranstalter ist berechtigt, bei höherer Gewalt, bei behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese ganz abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmern.

Der Veranstalter haftet nicht für in Verwahrung gegebene Gegenstände.

Datenschutz

Mit der Teilnahme am Volkslauf stimme ich der Datenschutzerklärung der SKG Botnang e.V. zu.

Zeitmessung

Die Zeitmessung erfolgt mit einem elektronischen Zeiterfassungssystem mit Transponder. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Fehler in der Zeitmessung oder Verarbeitung der erfassten Daten.

Schlussbestimmungen

Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen berührt die Gültigkeit der anderen Regelungen nicht.

Mit der Teilnahme am Volkslauf erklärt sich der Sportler mit den obigen Bestimmungen einverstanden.